Der Inhaber als innehavare und als ägare

Der Begriff Inhaber wird im Deutschen sehr unterschiedlich verwendet, da es sich dabei um eine Mittelstellung zwischen Eigentümer und Besitzer handelt. Der Inhaber verfügt daher weitestgehend über Rechte oder Gegenstände, muss jedoch nicht der Eigentümer sein. Bei der Übersetzung ins Schwedische des Wortes Inhaber muss man daher zwischen innehavare (Inhaber, Besitzer) und ägare (Eigentümer, Besitzer, Inhaber) unterscheiden.
 
Der innehavare kann im Schwedischen sowohl ein Besitzer als auch ein Eigentümer sein, daher kann der innehavare eines Geschäftes dieses gemietet haben oder auch der Eigentümer sein, während der bostadsrättsinnehavare zwar einen Anteil an einer Wohnungsgenossenschaft erworben hat (und verkaufen kann), jedoch nicht der Eigentümer seiner Wohnung ist, sondern diese lediglich besitzt, also darüber verfügen kann.
 
Im übertragenen Sinn kann man jedoch auch der innehavare eines Führerscheins oder eines sportlichen Rekords sein, und selbst als innehavare der Hauptrolle eines Films oder Theaterstücks genannt werden.
 
Der ägare ist dagegen diejenige Person oder Organisation, die tatsächlich der Eigentümer eines Gutes oder einer Ware ist, also vollständig und uneingeschränkt darüber verfügen kann, zum Beispiel über ein Fahrzeug, ein Haus oder auch die Aktien. Dies bezieht sich auch auf immaterielle Werte, zum Beispiel das Urheberrecht von Texten und Bildern. Man kann dagegen nie der ägare eines Führerscheins sein, da dieser auch aberkannt werden kann.
 
 
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