verbieten wird zu förbjuda und zu utesluta

Das deutsche Verb verbieten bedeutet etwas zu untersagen, etwas rechtlich für unzulässig zu erklären oder auch sich selbst etwas zu berauben. Die tatsächliche Bedeutung des Wortes kann daher nur dem Zusammenhang entnommen werden. In der schwedischen Sprache unterscheidet man bei verbieten zwischen förbjuda und utesluta.
 
Zum Wort förbjuda greift man im Schwedischen dann, wenn man etwas aktiv verbietet. Man kann, zum Beispiel, das Rauchen in öffentlichen Gebäuden förbjuda, das Trinken von Alkohol am Steuer förbjuda und Eltern können ihrem Kind die Teilnahme an einem Fest förbjuda.
 
Das Wort utesluta dagegen wird im Schwedischen dann benutzt wenn man etwas oder jemanden ausschließt, oder auch wenn man sich selbst etwas verbietet. Im Sinne von verbieten wird utesluta daher nur in sehr wenigen Zusammenhängen benutzt, in der Regel nur dann, wenn man eine Möglichkeit unter mehreren ausschließt.
 
 
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